Ältestenrat

Gemäß § 15 unserer Vereinssatzung besteht der Ältestenrat aus drei erwachsenen Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören. Er wird für drei Jahre gewählt.

Bei der Mitgliederversammlung am 17.03.2023 wurden

Martin Seeger

Astrid Gruse und

Ellen Kraatz

gewählt.